Als Ihr Wärmelieferant möchten wir, die Bioenergie Berchtesgadener Land GmbH, Sie als unsere Kunden über folgendes informieren:
Die Preise auf dem Energiemarkt sind sehr stark gestiegen. Durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat die Bundesregierung die einmalige Soforthilfe für Wärme beschlossen, um die Bürger*innen und Unternehmen zu entlasten. Die Soforthilfe Dezember ist eine Übergangslösung im März 2023 wird diese Dezember – Soforthilfe durch die Wärmepreisbremse ergänzt.
Unsere Wärmekunden (mit Ausnahme der Industrie- und größeren Gewerbekunden mit einem Verbrauch von mehr als 1.500.000 kWh sowie zugelassener Krankenhäuser) profitieren von der Soforthilfe für Wärme.
Wer erhält die Soforthilfe?
- Kunde ist, wer für den Dezember 2022 mit der Bioenergie Berchtesgadener Land GmbH einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen hat.
- Kunden (mit Ausnahme von zugelassenen Krankenhäusern) mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500.000 kWh.
- Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh, die
- die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes beziehen,
- zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
- staatlich, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- oder Forschungsbereichs oder eine Bildungseinrichtung der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ein eingetragener Verein sind, oder
- Einrichtungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, andere Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.
Dabei wird jede Entnahmestelle separat betrachtet.
Wie hoch ist die Dezember – Soforthilfe?
Der Entlastungsbeitrag beläuft sich für Kunden mit monatlichen Abschlagszahlungen auf die Höhe des Brutto-Abschlages des September 2022, zuzüglich eines Aufschlags von 20 %.
Für Kunden, die im September 2022 keinen Abschlag bezahlt haben oder die monatlich abgerechnet werden, wird ein monatlicher Durchschnittsbetrag anhand des Abschlagsplans oder der Abrechnungsbeträge ermittle, zuzüglich eines Aufschlags von 20%.
Wie wird die Dezember – Soforthilfe abgewickelt?
Für unsere Kunden heißt das: Sie müssen nichts tun! Ihr Abschlag wird im Dezember nicht eingezogen.
Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder bar zahlen, können Sie den Dezember-Abschlag einbehalten, oder wenn Sie den Dezember-Abschlag bereits bezahlt haben wird der Betrag von der Bioenergie Berchtesgadener Land GmbH rücküberwiesen.
Der tatsächliche Entlastungsbetrag wird dann mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Was ist sonst noch wichtig?
Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) ist die Bioenergie Berchtesgadener Land GmbH verpflichtet, folgende Daten an den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingesetzten Beauftragten zur Abwicklung des Gesetzes zu übermitteln:
- E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer, die Postanschrift des Kunden
- Verbrauchsmenge der Kunden im Jahr 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums und
- Die Abschlagszahlung des Kunden für September 2022.
Die Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt.